Für Schweizer Anwaltskanzleien

lawfactory.ch ist keine Konkurrenz zur Kanzlei, sondern eine Hilfsperson. Wir verstehen das Anwaltsmonopol, das Berufsgeheimnis und die Standesregeln — und halten uns strikt daran.

Was wir leisten

Was wir nicht tun

Vorteile

Zeitgewinn

Sie beauftragen den zeitintensiven Entwurf einer Rechtsschrift oder eines Plädoyers — und bekommen ihn innert weniger Tage. Die Zeit, die Sie sonst mit dem Aufsetzen verbringen, können Sie für Beratung und Strategie nutzen.

Berufsgeheimnis garantiert

lawfactory.ch unterliegt als Hilfsperson ausdrücklich dem Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB. Durch das strikt anonymisierte Fragebogen-Verfahren haben die KI-Infrastrukturanbieter (Anthropic, Google oder AWS in EU-Regionen) nie Zugriff auf identifizierende Mandantendaten.

DSG-konforme Verarbeitung

Datenstandort ist die EU (Hostinger Deutschland für die Plattform, AWS Frankfurt oder Google Cloud Frankfurt für die KI-Verarbeitung). Die Zusammenarbeit wird durch einen Auftragsbearbeitungsvertrag nach Art. 9 DSG abgesichert.

Planbare Kosten

CHF 149 pro Auftrag, Punkt. Sie wissen vor jeder Einreichung, was es kostet. Keine versteckten Posten, keine Aufschläge für Länge oder Komplexität.

Sie bleiben die Anwältin, der Anwalt

Jedes gelieferte Dokument ist ein Entwurf mit markierten Platzhaltern. Sie ergänzen Namen, redigieren nach Ihrem Stil, prüfen inhaltlich und zeichnen in eigenem Namen. Gegen aussen ist lawfactory.ch nicht sichtbar.

Rechtliche Basis

Die Zusammenarbeit steht auf dem Fundament von zwei Verträgen:

Beide Dokumente können Sie bei Interesse zur Prüfung anfordern. Wir empfehlen eine kurze eigene Rechtsprüfung vor der Unterzeichnung.

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